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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2002 - 2 L 8/01   

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https://dejure.org/2002,13174
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2002 - 2 L 8/01 (https://dejure.org/2002,13174)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.12.2002 - 2 L 8/01 (https://dejure.org/2002,13174)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 2 L 8/01 (https://dejure.org/2002,13174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Neubewertung von Aufsichtsarbeiten; Erstes Juristisches Staatsexamen; Zuständigkeit des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern nach § 7 Juristenausbildungsgesetz (JAG M-V) ; Entscheidungsvorbehalt des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes; Umfassende ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; JAG M-V § 7; ; JAG M-V § 13; ; JAG M-V § 17; ; JAG M-V § 28 Abs. 1 Ziff. 7; ; JAPO M-V § 25; ; VwGO § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; VwVfG M-V § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2002 - 2 L 8/01
    Aus den Materialien ergibt sich, daß diese Vorschrift nach der amtlichen Begründung in das JAG M-V aufgenommen worden ist, weil nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO kein Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen des Landesjustizprüfungsamtes durchzuführen wäre, da dieses beim Beklagten eingerichtet ist, und unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, NJW 1991, 2005) die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens als sinnvoll angesehen wurde (LT-Drs. 1/2199).

    Daraus läßt sich jedoch nicht ableiten, daß der Verordnungsgeber den Grundsatz des § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO für das prüfungsrechtliche Widerspruchsverfahren nicht einschränken durfte (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.04.1991, a.a.O., 2006).

    Hingegen ist die Eröffnung einer zweiten Verwaltungsinstanz mit einer vollständigen Neubewertung umstrittener Prüfungsleistungen nicht geboten (BVerfG, Urteil vom 17.04.1991, a.a.O., 2006).

    Der verfahrensrechtliche Schutz der Berufsfreiheit gebietet keine vollständige Neubewertung von Prüfungsleistungen im Widerspruchsverfahren (BVerfG, Urteil vom 17.04.1991, a.a.O., 2006).

    Entscheidend ist nur, daß der betroffene Prüfling auf vermeintliche Irrtümer und Rechtsfehler rechtzeitig und wirkungsvoll hinweisen und damit ein Überdenken anstehender oder bereits getroffener Entscheidungen erreichen kann (BVerfG, Urteil vom 17.04.1991, a.a.O., 2006).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.1998 - 2 M 79/98

    Zurückverweisung, vorläufiger Rechtsschutz, Entlassung, zuständige Behörde,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2002 - 2 L 8/01
    Insoweit müssen die Bescheide auch nicht vom Leiter des Amtes gefertigt werden, vielmehr kann dieser im Rahmen seiner Organisationsgewalt einen anderen Bediensteten hiermit beauftragen (vgl. Beschluß des Senats vom 26.10.1998 - 2 M 79/98 -, NordÖR 1999, 71, 72).
  • OVG Bremen, 24.11.1999 - 1 A 254/99

    Auswirkungen der Kenntnis von Prüfern von der ursprünglichen Bewertung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2002 - 2 L 8/01
    Insofern begründet § 13 JAG M-V, wonach der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes alle Entscheidungen trifft, soweit nicht das JAG M-V oder aufgrund dieses Gesetzes erlassene Vorschriften etwas anderes bestimmen, keine Zuständigkeit des Präsidenten im Sinne eines Entscheidungsvorbehalts (a.A. zu § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 JAPG-B: OVG Bremen, Urteile vom 24.11.1999 - 1 A 254/99 -, NVwZ 2000, 944, 945, sowie - 1 A 185/99 - NordÖR 2000, 156, 157).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 6 B 94.97

    Zulassungsgrund für eine Beschwerde - Geltend zu machende Divergenz - Lösung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2002 - 2 L 8/01
    Dem ist das Bundesverwaltungsgericht gefolgt (vgl. z.B. Beschluß vom 12.03.1998 - 6 B 94/97 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2002 - 2 L 8/01
    Die gerichtliche Überprüfung der Bewertung der Prüfungsleistung hat anhand der vom Prüfer zu erstellenden schriftlichen Begründung der Leistungsbewertung zu erfolgen (BVerwG, Urteil vom 09.12.1992 - 6 C 3/92 -, BVerwGE 91, 262, 267).
  • OVG Bremen, 24.11.1999 - 1 A 185/99

    Voraussetzungen der rechtlichen Beanstandung der Bewertung einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2002 - 2 L 8/01
    Insofern begründet § 13 JAG M-V, wonach der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes alle Entscheidungen trifft, soweit nicht das JAG M-V oder aufgrund dieses Gesetzes erlassene Vorschriften etwas anderes bestimmen, keine Zuständigkeit des Präsidenten im Sinne eines Entscheidungsvorbehalts (a.A. zu § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 JAPG-B: OVG Bremen, Urteile vom 24.11.1999 - 1 A 254/99 -, NVwZ 2000, 944, 945, sowie - 1 A 185/99 - NordÖR 2000, 156, 157).
  • KG, 03.03.2020 - Not 5/19

    Rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln im Verfahren der notariellen Fachprüfung

    Soweit die Klägerin auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 L 8/01 -, Rn. 21, juris) verweist und meint, es sei danach bewertungsfehlerhaft, eine andersgeartete Ansicht nur dann als vertretbar anzuerkennen, wenn sie zugleich mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründet worden ist, kommt es für den vorliegenden Fall hierauf nicht an, denn unabhängig davon fehlt es hier - wie oben ausgeführt - bereits an einer vertretbaren Lösung.
  • VG Sigmaringen, 24.05.2023 - 8 K 1250/21

    Dissertation; Betreuungsdefizit; Absprache Gutachter; selbstständige Bewertung;

    Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf daher nicht als falsch bewertet werden (vgl. nur OVG Meck.-Vorp., Beschluss vom 20.12.2002 - 2 L 8/01 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist dann, wenn der Prüfer seine Bewertung aufgrund von Einwendungen des Prüflings nochmals überprüft und die Begründung nachholt, ändert oder ergänzt, die aktualisierte (letzte) Begründung (vgl. nur OVG Meck.- Vorp.., Beschluss vom 20.12.2002 - 2 L 8/01 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2007 - 19 E 788/07

    Zulässigkeit der Änderung der Bewertung der Leistungen eines Schülers durch die

    So VGH Bad.- Württ., Urteil vom 7.9.1981 - IX 2399/79 -, juris (nur Leitsatz); Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, Rd. 818, m. w. N.; vgl. auch zum jeweiligen Landesrecht: OVG Hamb., Urteil vom 26.11.1990 - Bf III 43/88 -, juris, Rdn. 57, OVG M.-V., Beschluss vom 20.12.2002 - 2 L 8/01 -, juris, Rdn. 17.
  • VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13

    Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer

    Die erforderliche Kausalität fehlt, wenn sich mit der erforderlichen Gewissheit feststellen lässt, dass Auswirkungen des Fehlers auf die Prüfungsentscheidung ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 -, juris Rn. 48; OVG Greifswald, Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 L 8/01 -, juris Rn. 22).
  • VG Kassel, 11.10.2019 - 3 L 2202/19

    Vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen

    Gegenstand der rechtlichen Überprüfung der Bewertungsentscheidung durch das Gericht ist die Bewertung des Prüfers in der Gestalt, die sie im Überdenkungsverfahren und im anschließenden Klageverfahren angenommen hat (OVG Magdeburg, Beschluss v. 20.12.2002 - 2 L 8/01, juris, Rn. 19; VG Ansbach, Urt. v. 25.4.2002, AN 2 K 01.01718, juris; BVerwG, Urteil v. 09.12.1992 - 6 C 3/92, juris).
  • OVG Sachsen, 02.06.2016 - 2 B 90/16

    Pflichtfachprüfung; aufschiebende Wirkung

    Gegenstand der rechtlichen Überprüfung der Bewertungsentscheidung ist dabei grundsätzlich die Bewertung des Prüfers in der Gestalt, die sie im Überdenkensverfahren und im anschließenden Klageverfahren angenommen hat, sofern hierdurch verfahrensrechtliche Rechtspositionen des Prüflings nicht entwertet werden (OVG Greifswald, Beschl. v. 20. Dezember 2002 - 2 L 8/01 - juris m. w. N., BVerwG, Urt. v. 9. Dezember 1992 - 6 C 3/92 - juris; VG Dresden, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 K 38/08 - juris Rn. 121).17 Unter Anwendung dieser Maßstäbe auf die Bewertungen der Prüfungsarbeiten der Antragstellerin sind unter Berücksichtigung ihres Beschwerdevorbringens keine Rechtsfehler ersichtlich; der Vortrag der Antragstellerin betrifft ausschließlich Fragen, die im Bewertungsspielraum der Prüfer liegen:.
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